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Zuschüsse

 

Kurreisen- Informationen

 

Um den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu verbessern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch einen Teil ihres Budgets für Prävention ausgeben.

Dazu zählt auch ambulante Vorsoregeleistung.

 

Ambulante Vorsorge – früher „Offene Badekur“
(heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“).

 

Zuschüsse von den deutschen Krankenkassen

 

 

Mit dem 2004 erfolgten EU- Beitritt Polens genehmigen und bezuschussen zunehmend die meisten Krankenkassen deutschen Kururlauber eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Rahmen einer privaten Kur- oder Gesundheitsreise in anerkannten Kurorten in Polen.

 

Dabei legt jede Krankenkasse eigene Voraussetzungen oder Kriterien fest, unter denen sie Kurreisen auf privater Basis in Polen unterstützt.

Einheitliche Richtlinien und Vereinbarungen existieren derzeit noch nicht.

Wir empfehlen Ihnen aber, sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Möglichkeit und Bedingungen von Zuschüssen zu informieren.

 

Tipps für Kur und Kostenerstattung

 

1.      Sie erhalten bei Ihrer Krankenkasse einen Kurantrag

Diesen bei Ihrem Hausarzt ausfüllen und Sanatorium-Ustroń "Tulipan" oder "Magnolia" als Wunschziel angeben.

2.      Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie Bescheid über

Art und Höhe der Kostenübernahme.

3. Im Falle einer Genehmigung übernimmt die Krankenkasse

die Kosten für die ärzliche Behandlung.

Zu allen übrigen Kosten wie z.B. Unterkunft oder Fahrtkosten

kann die Versicherung einen pauschalen Zuschuss gewähren.

Diese richtet sich immer nach der Krankenkasse und kann

bis zu 13 € pro Tag betragen.

Für die kurärztlichen Behandlungen sind wie gewohnt

 

Zuzahlungen im Umfang von 10% zu leisten, höchstens aber bis

zu einem Betrag von 10,- €

 

Z.B. Heilmassage 12 € Erstattung 9 €

Lasetherapie 3 € Erstattung 2,70 €

 

4. Die gesetzlichen Krankenkassen können selbst entscheiden,

in welchen Umfang sie die Kosten für Vorsorgemaßnahmen

übernehmen.

Ein Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung besteht

alle 3 Jahre, bei der medizinischer Notwendigkeit kann auch

vor der Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden.

Beispiel für eine Krankenkassenerstattung:

 

14 Tage Kur x 13 € Pauschal pro Tag = 182 €

30 Anwendungen (je 3 pro Werktag)

30 x ( z.B. 6 € nach Kassensatz berechnet)

= 180 €

Kassenerstattung = 362 €

 

Bei einem durchschnittlichen Preis von 420 € für einen

14-tätigen Kuraufenthalt ergibt sich eine Selbstbeteiligung

von nur 58 €.

5. Nach dem jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die

Anwendungen zunächst selbst bezahlen.

Im unserem Angebot sind min. 3 Kuranwendungen pro

Werktag inklusive, die von einem Kurarzt vor Ort verordnet

werden.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche

Kuraufwendungen zu kaufen.

6. Nach der Kur hat der Kurreisende folgende Unterlagen bei

seiner Krankenkasse für die Rückerstattung einzureichen:

a) eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen

b) eine Kostenaufstellung der erhaltenen Anwendungen

c) eine Bescheinigung und Kostenaufstellung über die

zusätzlichen Kuranwendungen.

 

Für alle Fälle

 

Vor Ihrer Abreise nach Polen besorgen Sie sich eine Europäische Krankenversicherungskarte

 

Europäische Krankenversicherungskarte

( European Health Insurance Card - EHIC)


Wer erhält die Europäische Krankenversicherungskarte?

Um die Karte erhalten zu können, müssen Sie über ein staatliches System der sozialen Sicherheit in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versichert sein. Jedes mitreisende Familienmitglied sollte über eine eigene Karte verfügen.

 

Wie erhalte ich eine Karte?

Um eine Karte zu erhalten, müssen Sie sich an Ihre örtliche Krankenkasse wenden, da die einzelnen Länder für die Ausstellung und Vergabe der Karten in ihrem Staatsgebiet verantwortlich sind.

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird Ihnen kostenlos direkt ausgehändigt.

 

Wie lange ist die Karte gültig?

Die EHIC-Karte ist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren gültig

Am besten fragen Sie bei Ihrer örtlichen Krankenkasse nach.

 

Zugang zu der notwendigen medizinischen Gesundsheitsleistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in Polen.

 

Ein Versicherter aus einem anderen EU- oder EOG - Mitgliedstaat, der sich vorübergehend in Polen aufhält, kann die Gesundheitsleistungen zu denselben Bedingungen wie ein Leistungsempfänger in Anspruch nehmen.

Der Versicherte erhält damit eine Behandlung durch das öffentliche System (Narodowy Fundusz Zdrowia):

 

·         Ärztliche Grundversorgung

·         Ambulante Fachversorgung

·         Krankenhausbehandlung

·         Zahnärztliche Behandlung

·         Rettungsdienst und Krankentransport

·         Medikamente und Hilfsmittel

 


Wir laden Sie herzlich ein!!!

 

Bad-Ustroń ist heute einer der bekanntesten Kurorte im Herzen der Schlesischen Beskiden. Zudem ist die Stadt ein staatlich anerkannter Kurort, der allgemein von Krankenkassen in Deutschland für Kurreisen anerkannt wird.

 

Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.