Zuschüsse
Kurreisen- Informationen
Um den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu verbessern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch einen Teil ihres Budgets für Prävention ausgeben.
Dazu zählt auch ambulante Vorsoregeleistung.
Ambulante Vorsorge – früher „Offene Badekur“
(heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“).
Zuschüsse von den deutschen Krankenkassen
Mit dem 2004 erfolgten EU- Beitritt Polens genehmigen und bezuschussen zunehmend die meisten Krankenkassen deutschen Kururlauber eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Rahmen einer privaten Kur- oder Gesundheitsreise in anerkannten Kurorten in Polen.
Dabei legt jede Krankenkasse eigene Voraussetzungen oder Kriterien fest, unter denen sie Kurreisen auf privater Basis in Polen unterstützt.
Einheitliche Richtlinien und Vereinbarungen existieren derzeit noch nicht.
Wir empfehlen Ihnen aber, sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Möglichkeit und Bedingungen von Zuschüssen zu informieren.
Tipps für Kur und Kostenerstattung
1. Sie erhalten bei Ihrer Krankenkasse einen Kurantrag
Diesen bei Ihrem Hausarzt ausfüllen und Sanatorium-Ustroń "Tulipan" oder "Magnolia" als Wunschziel angeben.
2. Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie Bescheid über
Art und Höhe der Kostenübernahme.
3. Im Falle einer Genehmigung übernimmt die Krankenkasse
die Kosten für die ärzliche Behandlung.
Zu allen übrigen Kosten wie z.B. Unterkunft oder Fahrtkosten
kann die Versicherung einen pauschalen Zuschuss gewähren.
Diese richtet sich immer nach der Krankenkasse und kann
bis zu 13 € pro Tag betragen.
Für die kurärztlichen Behandlungen sind wie gewohnt
Zuzahlungen im Umfang von 10% zu leisten, höchstens aber bis
zu einem Betrag von 10,- €
Z.B. Heilmassage 12 € Erstattung 9 €
Lasetherapie 3 € Erstattung 2,70 €
4. Die gesetzlichen Krankenkassen können selbst entscheiden,
in welchen Umfang sie die Kosten für Vorsorgemaßnahmen
übernehmen.
Ein Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung besteht
alle 3 Jahre, bei der medizinischer Notwendigkeit kann auch
vor der Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden.
Beispiel für eine Krankenkassenerstattung:
14 Tage Kur x 13 € Pauschal pro Tag = 182 €
30 Anwendungen (je 3 pro Werktag)
30 x ( z.B. 6 € nach Kassensatz berechnet)
= 180 €
Kassenerstattung = 362 €
Bei einem durchschnittlichen Preis von 420 € für einen
14-tätigen Kuraufenthalt ergibt sich eine Selbstbeteiligung
von nur 58 €.
5. Nach dem jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die
Anwendungen zunächst selbst bezahlen.
Im unserem Angebot sind min. 3 Kuranwendungen pro
Werktag inklusive, die von einem Kurarzt vor Ort verordnet
werden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche
Kuraufwendungen zu kaufen.
6. Nach der Kur hat der Kurreisende folgende Unterlagen bei
seiner Krankenkasse für die Rückerstattung einzureichen:
a) eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen
b) eine Kostenaufstellung der erhaltenen Anwendungen
c) eine Bescheinigung und Kostenaufstellung über die
zusätzlichen Kuranwendungen.
Für alle Fälle
Vor Ihrer Abreise nach Polen besorgen Sie sich eine Europäische Krankenversicherungskarte
Europäische Krankenversicherungskarte
( European Health Insurance Card - EHIC)
Wer erhält die Europäische Krankenversicherungskarte?
Um die Karte erhalten zu können, müssen Sie über ein staatliches System der sozialen Sicherheit in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versichert sein. Jedes mitreisende Familienmitglied sollte über eine eigene Karte verfügen.
Wie erhalte ich eine Karte?
Um eine Karte zu erhalten, müssen Sie sich an Ihre örtliche Krankenkasse wenden, da die einzelnen Länder für die Ausstellung und Vergabe der Karten in ihrem Staatsgebiet verantwortlich sind.
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird Ihnen kostenlos direkt ausgehändigt.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die EHIC-Karte ist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren gültig
Am besten fragen Sie bei Ihrer örtlichen Krankenkasse nach.
Zugang zu der notwendigen medizinischen Gesundsheitsleistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in Polen.
Ein Versicherter aus einem anderen EU- oder EOG - Mitgliedstaat, der sich vorübergehend in Polen aufhält, kann die Gesundheitsleistungen zu denselben Bedingungen wie ein Leistungsempfänger in Anspruch nehmen.
Der Versicherte erhält damit eine Behandlung durch das öffentliche System (Narodowy Fundusz Zdrowia):
· Ärztliche Grundversorgung
· Ambulante Fachversorgung
· Krankenhausbehandlung
· Zahnärztliche Behandlung
· Rettungsdienst und Krankentransport
· Medikamente und Hilfsmittel
Wir laden Sie herzlich ein!!!
Bad-Ustroń ist heute einer der bekanntesten Kurorte im Herzen der Schlesischen Beskiden. Zudem ist die Stadt ein staatlich anerkannter Kurort, der allgemein von Krankenkassen in Deutschland für Kurreisen anerkannt wird.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.



